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Lohnt sich ein Praxiswertgutachten?

In vielen Situationen ist der Wert und der Nutzen eines durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellten Praxiswertgutachtens enorm.

Offensichtlich ist dies der Fall in allen streitigen Situationen. Zu denken ist an die Trennung von Gemeinschaftspraxispartner, die Ehescheidung oder auch an Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt wegen Erbschaftsangelegenheiten. Auch in KV-rechtlichen Verfahren (bspw. nach einer Praxisschließung oder im Rahmen des laufenden Nachbesetzungsverfahrens) können Situationen eintreten, in denen ein jusitziables Praxiswertgutachten von unbezahlbarem Wert ist.

Ebenso groß kann der Nutzen bei der Praxisabgabe oder bei der Aufnahme eines Praxispartners sein. Denn ein Praxiswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stellt eine solide und vertrauensbildende Grundlage für Verhandlungen und für langjährige Zusammenarbeit dar.

 

Ein Praxiswertgutachten sollte in diesen Fällen nicht als Kosten-Frage verhandelt, sondern als Investition betrachtet werden, deren Rendite in Vertrauen, ersparter Zeit und vermiedenem Ärger besteht, häufig genug tatsächlich auch in Geld.

Vorteile und Nutzen eines Praxiswertgutachtens

Je nach Situation bietet ein fundiertes Praxiswertgutachten bzw. die Berechnung in den anderen genannten Fällen folgende Vorteile und Nutzen:

  1. Neutrale Verhandlungsbasis für Abgeber und Käufer
  2. Neutrale Grundlage für die Auseinandersetzung bei der Trennung von Partnern
  3. Neutrale, vorgerichtliche Grundlage bei Ehescheidungen, so u.a. bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs mit der Folge ggf. erheblicher Kosteneinsparungen
  4. Umfassende Analyse zur Finanzierungssicherung für Banken und Versicherungen
  5. Basis für Vertragsgestaltung durch Rechtsanwälte
  6. Basis für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Versteuerung bzw. als Abschreibungsbasis
  7. Übergabeprotokoll zum Zeitpunkt der Übertragung auf den Nachfolger oder Kooperationspartner
  8. Bestandteil des Testamentes
  9. Verhandlungsunterlage bei notwendigen Umfinanzierungen, vorgesehenen Beteiligungen, Anteilsveräußerungen u.ä.

Folgende zusätzliche Vorteile und Nutzen bietet Ihnen darüber hinaus die neutrale, sachverständige Praxiswertermittlung durch Frielingsdorf:

  1. Absolut unabhängige Wertbestimmung, die von den Parteien im Regelfall übereinstimmend akzeptiert wird.
  2. Grundsätzliche Akzeptanz der Gutachten auch vor Gericht.
  3. Berechnung aller Praxiswert-Bestandteile, die mit Faustformeln oder Pauschal-Methoden nicht erfasst werden können.
  4. Berücksichtigung neuester gesetzlicher Bestimmungen mit der Gewähr, dass weder Käufer noch Verkäufer übervorteilt werden.
  5. Flankierende Beratung mit Detail-Lösungsvorschlägen im betriebswirtschaftlichen Bereich, die sonst – wenn überhaupt – nur durch teure Zusatzberatungen erkauft werden könnten.
  6. Erstklassige Qualität durch permanent geschultes Personal, regelmäßiger Rückgriff auf einen medizinischen Fachbeirat.