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Was enthält ein Praxiswertgutachten?

Ein Praxiswertgutachten muss zwingend einen umfassenden Einblick in die Praxisstruktur, in alle organisatorischen und infrastrukturellen Details, vor allem aber in das wirtschaftliche Gesamtgeschehen geben. Besonderheiten, die sich positiv oder negativ ausgewirkt haben oder auswirken können, sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Einige wesentliche Elemente, die ein qualifiziertes Praxiswertgutachten berücksichtigen muss, sind:

  • Leistungsspektrum
  • Personalbestand / Qualifikation
  • Räume und deren Funktionalität
  • Organisation der Praxis
  • Lage und Verkehrsanbindung
  • Integration in Netzwerke
  • Mitbewerbersituation
  • Abrechnungsstruktur
  • Umsatz / Kosten / Gewinn
  • Honorarpolitische Entwicklung

Ein Praxiswertgutachten setzt sich zusammen aus zwei Bewertungsteilen:

Berechnung des Goodwills

Die Berechnung des immateriellen Praxiswertes (des sogenannten Goodwills) kann nur von ausgewiesenen Fachleuten vorgenommen werden, die mindestens 4 Bereiche in ihrem Wissensrepertoire abdecken müssen:

  1. Umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse, ohne die eine Beurteilung betriebswirtschaftlicher Daten nicht möglich ist.
  2. Umfassende Kenntnisse über die verschiedenen Methoden zur Praxisbewertung sowie zu deren jeweiligen Vor- und Nachteilen.
  3. Umfassende Kenntnisse des Standesrechts, wobei verlangt werden muss, dass alle Einflüsse aus gesetzlichen Bestimmungen vollumfänglich in die Gutachten zu den vorgegebenen Stichtagen in die Wertbestimmung einfließen.
  4. Umfassende Kenntnisse des Steuerrechts, ohne die eine zutreffende Wertbestimmung in den meisten Fällen ausgeschlossen ist.

In jedem Praxis-Wertgutachten des Sachverständigeninstituts Frielingsdorf sind alle Einzelpunkte rechnerisch erfasst und in den Gutachten nachvollziehbar kommentiert.

Berechnung des Verkehrswertes des Anlagevermögens

Hier erfolgt die Beurteilung des technischen Standes der Praxis inkl. Berechnung der Verkehrswerte des gesamten Anlagevermögens. Jede Fachrichtung erfordert eine andere technische Ausstattung. Um die Berechnung exakt vornehmen zu können, muss daher neben die Sach- und Fachkenntnis aktuelles Zahlen- und Datenmaterial treten.

In einer speziellen Datenbank des Sachverständigeninstituts Frielingsdorf werden zwischenzeitlich

 

60.000 medizinisch- / zahnmedizinische Geräte

 

geführt, verwaltet und permanent aktualisiert. Ebenfalls im Verlaufe von Jahrzehnten wurden die Besonderheiten der Anlagegegenstände erfasst, so z.B. Informationen über:

  • die technische Lebensdauer
  • die wirtschaftliche Lebensdauer
  • Reparaturanfälligkeiten
  • Ersatzteilbeschaffung
  • Abrechnungsfähigkeiten im Rahmen von Kassenabrechnungen
  • Zulassungen im Rahmen der MedGV oder der RöVO
  • sowie zahlreiche weitere Parameter,

ohne die eine zutreffende Sachbewertung nicht vorgenommen werden kann.

Kein Arzt oder Zahnarzt sollte Nichtfachleute bzw. nicht neutrale Interessenvertreter mit solchen Wertbestimmungen beauftragen, weil damit eine Menge Geld verschwendet, unter Umständen auch große ideelle Werte zerstört werden.