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Wie wird ein Praxiswertgutachten erstellt?

Da den wenigsten Auftraggebern die Abläufe bei der Erstellung eines Praxiswertgutachtens durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bekannt sind, möchten wir Ihnen nachfolgend einen Überblick geben.

Schriftliche Auftragserteilung

Der Auftrag für ein Praxiswertgutachten sollte stets schriftlich erteilt werden. Bei gerichtsanhängigen Verfahren erteilt gewöhnlich das zuständige Amtsgericht den Auftrag.

Übersendung einer Vorbereitungsmappe

Nach dem Vorliegen des Auftrages erhält der Praxisinhaber, über dessen Praxis das Praxiswertgutachten gefertigt werden soll, von uns eine Vorbereitungsmappe, aus der ersichtlich ist, welche Unterlagen zur Erstellung des Praxiswertgutachtens bereitgestellt werden müssen. Vieles kann der Steuerberater der Praxis zusammenstellen.

In der Vorbereitungsmappe können die Unterlagen gesammelt und an den zuständigen Sachverständigen übergeben oder geschickt werden. Idealerweise vefügt unser Sachverständiger bereits vor dem Ortstermin über die Unterlagen. Ansonsten können Sie diese auch im Ortstermin übergeben oder später nachsenden.

Die Praxisbesichtigung

Mit dem Praxisinhaber bzw. den sonstigen Beteiligten wird dann ein fester Termin zur Besichtigung der Praxis und für ein in der Regel mehrstündiges Gespräch vereinbart.

Soweit wie möglich werden Terminwünsche berücksichtigt. Da aber die Woche immer nur einen Mittwochnachmittag hat, muss ggf. die Besprechung abends bzw. zu Tageszeiten stattfinden, an denen für einige Stunden die Patienten umbestellt werden.

Die Terminabsprache erfolgt mit dem Praxisinhaber bzw. den Prozessbeteiligten persönlich. Die Anonymität des Auftraggebers wird dabei stets gewahrt.

Die Erstellung des Gutachtens

Wenn alle Unterlagen beigebracht sind und das Gespräch in der Praxis stattgefunden hat, kann das Gutachten im Regelfall innerhalb von 8 bis 12 Wochen fertiggestellt werden.

In besonders eilbedürftigen Fällen wird die Bearbeitung vorgezogen, damit die Parteien in kürzerer Zeit über das Praxiswertgutachten verfügen können.