Da den wenigsten Auftraggebern die Abläufe bei der Erstellung eines Praxiswertgutachtens durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bekannt sind, möchten wir Ihnen nachfolgend einen Überblick geben.

Schriftliche Auftragserteilung

Der Auftrag für ein Praxiswertgutachten sollte stets schriftlich erteilt werden. Bei gerichtsanhängigen Verfahren erteilt das zuständige Gericht den Auftrag direkt an den Sachverständigen.

Benötigte Unterlagen und Informationen

Nach dem Vorliegen des Auftrages erhalten Praxisinhaberinnen oder Praxisinhaber, über deren Praxis das Praxiswertgutachten gefertigt werden soll, von uns eine Vorbereitungsmappe. In dieser Vorbereitungsmappe listen wir alle Unterlagen, welche wir zur Erstellung des Praxiswertgutachtens benötigen, detailliert auf. Vieles davon kann der Steuerberater der Praxis zusammenstellen. Zudem versenden wir einen Fragebogen, um für die Praxisbewertung relevante Informationen abzufragen. 

Idealerweise verfügt der zuständige Sachverständige bereits vor einem Ortstermin über die Unterlagen und den Fragebogen. Ansonsten kann beides auch im Ortstermin übergeben werden.

Die Praxisbesichtigung

Mit allen Beteiligten wird ein Ortstermin zur Besichtigung der Praxis und für ein Gespräch zur Erörterung der Praxissituation vereinbart. Hierfür ist je nach Praxisgröße üblicherweise ein Zeitraum von rund 2 Stunden einzuplanen, während denen die Beteiligten (darunter in der Regel Praxisinhaberin bzw. Praxisinhaber) keine Patienten empfangen können. Auch muss Zugang zu allen Praxisräumen bestehen, in denen sich daher ebenfalls keine Patienten aufhalten dürfen.

Die Erstellung des Gutachtens

Sobald alle benötigten Unterlagen und Informationen vorliegen, kann ein Gutachten im Regelfall innerhalb von nur 8 bis 12 Wochen fertiggestellt werden. Das Sachverständigeninstitut Frielingsdorf, Laufmich und Partner nutzt hierbei organisatorische Vorteile, die aus unserer Unternehmensgröße und aus unserer jahrzehntelagen Erfahrung als Sachverständige resultieren. 

In besonders eilbedürftigen Fällen wird die Bearbeitung vorgezogen, damit die Parteien in kürzerer Zeit über das Praxiswertgutachten verfügen können.