Die private Auftragserteilung

Ein Praxiswertgutachten erstellen wir stets zu einem vorher festgelegten Pauschal-Honorar, welches sich anhand unserer fachgruppen-spezifischen Honorartabellen an der Praxisgröße orientiert. 

Mit dem Pauschalhonorar für ein Praxiswertgutachten sind sämtliche Nebenkosten (bspw. für Anfahrt zum Ortstermin) abgegolten, so dass Sie von vornherein absolute Transparenz über die Kosten haben.

Bei Interesse an einem Praxiswertgutachten fordern Sie einfach unser Angebot und unsere aktuelle Honorartabelle für Ihre Fachgruppe an. Beides wird Ihnen dann unverzüglich zur Verfügung gestellt.

Das Sachverständigeninstitut Frielingsdorf, Laufmich und Partner gibt organisatorische Vorteile, die aus unserer Unternehmensgröße und aus unserer jahrzehntelagen Erfahrung als Sachverständige resultieren, an unsere Auftraggeber weiter. 

Beachten Sie bei Honorarvergleichen, ob die Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden und ob das Gutachten methodisch mittels der modifizierten Ertragswertmethode (dem Goldstandard der Praxisbewertung) erstellt wird.

Bei Gerichtsgutachten

Wird der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens vom Gericht erteilt, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis gemäß JVEG. Die Parteien zahlen in diesen Fällen Kostenvorschüsse ein, der Sachverständige rechnet mit dem Gericht ab.