Private Auftragserteilung

Ein Apothekenwertgutachten erstellen wir stets zu einem vorher festgelegten Pauschal-Honorar, welches sich anhand unserer Honorartabelle an der Apothekengröße orientiert. Das vereinbarte Pauschalhonorar umfasst sämtliche Nebenkosten (bspw. Anfahrt zum Ortstermin). Sie erhalten somit von Beginn an volle Kostentransparenz, ohne versteckte Zusatzkosten.

Gerichtsgutachten

Erfolgt die Beauftragung durch ein Gericht, richtet sich die Abrechnung nach dem JVEG. Die Parteien leisten Kostenvorschüsse an das Gericht, die Abrechnung des Sachverständigen erfolgt über das Gericht.