Schriftliche Auftragserteilung

Die Beauftragung einer Apothekenbewertung erfolgt grundsätzlich schriftlich. Bei gerichtsanhängigen Verfahren wird der Auftrag direkt durch das zuständige Gericht an den Sachverständigen erteilt.

Übersendung der Vorbereitungsmappe

Nach Auftragseingang erhalten Apothekeninhaberinnen oder Apothekeninhaber eine Vorbereitungsmappe mit einer Übersicht der für die Gutachtenerstellung benötigten Unterlagen. Diese Unterlagen können zum Teil vom Steuerberater zusammengestellt werden. Die vollständigen Unterlagen werden idealerweise vor dem Ortstermin an den Sachverständigen übermittelt. Alternativ können sie auch beim Termin übergeben oder nachgereicht werden.

Apothekenbesichtigung

Im nächsten Schritt erfolgt ein Besichtigungstermin in der Apotheke. Dabei besichtigt der Sachverständige die Apothekeneinrichtung, macht sich ein Bild von der Lage der Apotheke und vom Zustand der Räumlichkeiten und führt mit allen Beteiligten ein ausführliches Gespräch.

Erstellung des Gutachtens

Sobald alle relevanten Unterlagen vorliegen und die Besichtigung abgeschlossen ist, beginnt die eigentliche Bewertung und Ausarbeitung des Gutachtens. In der Regel liegt das fertige Apothekenwertgutachten innerhalb von 8 bis 12 Wochen vor.