Ein Schiedsgutachten wird von den beteiligten Parteien gemeinsam beauftragt. Dabei wird im Vorfeld vertraglich festgelegt,

  • welcher Sachverhalt oder Wert strittig ist
  • welche Fragen der Sachverständige verbindlich klären soll
  • in welchem Umfang das Gutachten zu erstellen ist

Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für unsere Tätigkeit als neutrale Schiedsgutachter und stellt sicher, dass alle Beteiligten das Ergebnis akzeptieren können.