Die Unabhängigkeit des Sachverständigen ist wesentlicher Bestandteil eines Schiedsgutachtens. Die Parteien bestellen den Sachverständigen gemeinsam und legen die Fragestellung im Vorfeld verbindlich fest. Der Sachverständige ist ausschließlich an den Auftrag und fachliche Standards gebunden – nicht an die Interessen einer der Parteien.

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