Für ein Schiedsgutachten benötigen wir aktuelle betriebswirtschaftliche Unterlagen der Praxis bzw. Apotheke sowie Informationen zum strittigen Sachverhalt. Dazu zählen in der Regel:
- Jahresabschlüsse bzw. betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) der letzten Jahre
- aktuelle Summen- und Saldenlisten bzw. Inventurwerte
- Informationen zu Miet-, Arbeits- und Kooperationsverträgen
- Angaben zu Patienten- bzw. Kundenstruktur und Leistungsspektrum
- ggf. bereits vorliegende Bewertungen oder relevante Schriftwechsel
Welche Unterlagen im Detail erforderlich sind, klären wir zu Beginn des Verfahrens gemeinsam mit den Parteien – abgestimmt auf die konkrete Fragestellung des Schiedsgutachtens.

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