Für ein Schiedsgutachten benötigen wir aktuelle betriebswirtschaftliche Unterlagen der Praxis bzw. Apotheke sowie Informationen zum strittigen Sachverhalt. Dazu zählen in der Regel:

  • Jahresabschlüsse bzw. betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) der letzten Jahre
  • aktuelle Summen- und Saldenlisten bzw. Inventurwerte
  • Informationen zu Miet-, Arbeits- und Kooperationsverträgen
  • Angaben zu Patienten- bzw. Kundenstruktur und Leistungsspektrum
  • ggf. bereits vorliegende Bewertungen oder relevante Schriftwechsel

Welche Unterlagen im Detail erforderlich sind, klären wir zu Beginn des Verfahrens gemeinsam mit den Parteien – abgestimmt auf die konkrete Fragestellung des Schiedsgutachtens.