Die Verbindlichkeit eines Schiedsgutachtens hängt von den zugrunde liegenden Vereinbarungen zwischen den Parteien ab. Häufig wird dies bereits in vertraglichen Regelungen – etwa im Gesellschaftsvertrag, in Kooperationsvereinbarungen oder in einer gesonderten Schiedsabrede – festgelegt.

Wird die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart, dient das Schiedsgutachten als maßgebliche Entscheidungsgrundlage – beispielsweise bei der Berechnung von Ausgleichszahlungen oder bei vermögensrechtlichen Regelungen. Dadurch können langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden und Konflikte effizient beendet werden.