Ein Schiedsgutachten wird von den beteiligten Parteien gemeinsam beauftragt. Dabei wird im Vorfeld vertraglich festgelegt,
- welcher Sachverhalt oder Wert strittig ist
- welche Fragen der Sachverständige verbindlich klären soll
- in welchem Umfang das Gutachten zu erstellen ist
Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für unsere Tätigkeit als neutrale Schiedsgutachter und stellt sicher, dass alle Beteiligten das Ergebnis akzeptieren können.

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