Grundsätzlich gilt: Eine Apothekenbewertung sollte so früh wie möglich beauftragt werden. Eine rechtzeitige Planung ermöglicht eine sorgfältige Vorbereitung, verhindert unnötigen Zeitdruck und schützt vor möglichen Wertverlusten.

Je nach Anlass empfiehlt sich die Beauftragung zu folgenden Zeitpunkten:

  • 6 bis 12 Monate vor einer geplanten Apothekenabgabe – um alle Schritte entspannt und strategisch vorzubereiten und den bestmöglichen Verkaufspreis zu sichern.

  • Unverzüglich im Falle eines Todesfalls oder einer plötzlichen, länger andauernden Erkrankung, damit eine zügige und geordnete Nachfolgeregelung erfolgen kann.

  • Zeitnah bei erbrechtlichen Regelungen oder einer vorgezogenen Nachfolgeplanung, um Streitigkeiten und Unklarheiten zu vermeiden.

  • Unverzüglich bei Ehescheidungen, Auflösungen oder Umwandlungen von Kooperationen sowie Erbauseinandersetzungen, um rechtzeitig belastbare Werte vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass die Erstellung eines vollständigen Apothekenwertgutachtens einschließlich aller erforderlichen Recherchen in der Regel 8 bis 12 Wochen in Anspruch nimmt.