Praxiswertgutachten2026-02-25T15:55:47+01:00

Praxisbewertung

Das Praxiswertgutachten

Wann ist eine Praxisbewertung sinnvoll?

Ein Praxiswertgutachten wird häufig bei einem Praxisverkauf oder im Rahmen einer geplanten Kooperation benötigt. Es bildet die Grundlage für eine objektive und nachvollziehbare Bewertung und sorgt für Transparenz zwischen den Parteien. 

Doch auch abseits dieser klassischen Fälle gibt es zahlreiche Gründe, ein Gutachten erstellen zu lassen. Dazu zählen unter anderem die Aufnahme oder Trennung von Gesellschaftern, Nachfolgeregelungen, steuerliche Fragestellungen, Erbschaften oder Vermögensauseinandersetzungen im Scheidungsfall. Auch zur Vorlage bei Banken oder im Rahmen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen ist ein aktuelles Praxiswertgutachten von großem Nutzen.

Ein Praxiswertgutachten dient dazu, Streitigkeiten vorzubeugen und schafft Klarheit über den tatsächlichen Wert der Praxis. So lassen sich spätere Vorwürfe einer fehlerhaften Bewertung von Anfang an vermeiden.

Praxisverkauf / Praxiskauf

Beim Verkauf oder Kauf einer Arzt- oder Zahnarztpraxis ist eine fundierte Wertermittlung von zentraler Bedeutung. Ein professionelles Praxiswertgutachten schafft Transparenz und stellt sicher, dass beide Seiten – Verkäufer und Käufer – eine objektive Grundlage für die Verhandlungen haben.

Ein zentrales Element eines Praxiswertgutachtens ist die Bewertung des ideellen Wertes der Praxis – des sogenannten Goodwills. Dieser spiegelt unter anderem den Patientenstamm, den Ruf der Praxis und die Ertragskraft wider.

Wesentlicher Bestandteil des Gutachtens ist daneben die Ermittlung des Verkehrswertes des Praxisinventars, also z. B. medizinisch-technische Geräte, Mobiliar und EDV-Systeme. Die steuerlichen Buchwerte allein reichen hier nicht aus.

Nur durch ein unabhängiges, fachlich fundiertes Gutachten lässt sich ein fairer, realistischer Preis ermitteln – eine unerlässliche Voraussetzung für erfolgreiche und reibungslose Verhandlungen auf Augenhöhe.

Gründung oder Erweiterung einer Kooperation

Sowohl aufnehmende als auch neu hinzutretende Partner benötigen eine klare und verlässliche Grundlage für die künftige Zusammenarbeit. Ein umfassendes Praxiswertgutachten liefert die notwendigen Informationen über den aktuellen Wert des Sachvermögens sowie über den ideellen Wert der Praxis – den sogenannten Goodwill.

Darüber hinaus gewährt das Gutachten einen fundierten Einblick in die wirtschaftlichen Strukturen und Abläufe der bestehenden Praxis. Es zeigt, wie sich Umsätze, Kosten und Erträge in der Vergangenheit entwickelt haben und ob die Rahmenbedingungen eine tragfähige Kooperation ermöglichen.

Auf Basis dieser objektiven und nachvollziehbaren Zahlen lassen sich individuelle Vereinbarungen zielgerichtet und fair ausgestalten – sei es hinsichtlich der Beteiligung, der Gewinnverteilung oder geplanter Investitionen. So entsteht Planungssicherheit und eine tragfähige Grundlage für eine erfolgreiche partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Lassen Sie Ihre geplante Kooperation professionell bewerten – für eine fundierte Entscheidung mit Weitblick.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie ein qualifiziertes Praxiswertgutachten die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit schaffen kann.

Auflösung oder Umwandlung von Kooperationen

Bei der Beendigung oder Umstrukturierung einer Kooperation ist eine objektive und transparente Bewertung der Praxis von zentraler Bedeutung. Ein qualifiziertes Praxiswertgutachten hilft, potenzielle Konflikte zwischen den Partnern frühzeitig zu vermeiden und sorgt für eine faire, nachvollziehbare Grundlage bei der Vermögensaufteilung.

Die exakte Ermittlung der Verkehrswerte des Sachvermögens – etwa der medizinischen Geräte, der Einrichtung und sonstiger Ausstattung – bringt klare Verhältnisse und schützt vor Missverständnissen. Noch entscheidender ist die realistische Berechnung des ideellen Wertes (Goodwill), der häufig Gegenstand strittiger Bewertungen ist.

Ein fundiertes Gutachten schafft damit nicht nur wirtschaftliche Klarheit, sondern trägt wesentlich dazu bei, emotionale Spannungen zu reduzieren – insbesondere in sensiblen Phasen der Trennung oder Neustrukturierung. So können die weiteren Schritte sachlich, gerecht und mit Blick auf die Zukunft gestaltet werden.

Sichern Sie eine faire und reibungslose Trennung – mit einer neutralen Praxisbewertung. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie ein professionelles Gutachten Konflikte vermeiden und wirtschaftliche Klarheit schaffen kann.

Ehescheidung

Im Rahmen einer Ehescheidung kann ein unabhängiges Praxiswertgutachten entscheidend dazu beitragen, faire und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu finden. Erfolgt die Bewertung im Zuge eines außergerichtlichen Vergleichs, profitieren meist beide Ehepartner: Das Verfahren verläuft in der Regel deutlich schneller, verursacht geringere Kosten und reduziert zusätzliche emotionale Belastungen.

Ein qualifiziertes Gutachten schafft Transparenz über den tatsächlichen Wert der Praxis und bietet damit eine verlässliche Grundlage für eine ausgewogene Vermögensaufteilung. Nur wenn außergerichtlich keine Einigung erzielt werden kann, erfolgt die Wertermittlung im Auftrag des zuständigen Familiengerichts.

Erbe / Schenkung

Für Hinterbliebene und Erben bildet ein unabhängiges Praxiswertgutachten die Grundlage für eine faire und nachvollziehbare Wertermittlung der zur Verteilung stehenden Praxis. Ein qualifiziertes Gutachten stellt den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert transparent dar und ermöglicht eine gerechte und sachlich nachvollziehbare Aufteilung des Nachlasses.

Auch im Rahmen einer frühzeitigen Nachfolgeplanung – etwa zur Vermögensverteilung unter mehreren Kindern oder Erben – schafft eine objektive Bewertung klare Orientierung und beugt späteren Auseinandersetzungen vor. Eine rechtzeitige Wertermittlung trägt maßgeblich zum Familienfrieden bei und stellt sicher, dass eine gerechte und ausgewogene Vermögensaufteilung bereits zu Lebzeiten sorgfältig vorbereitet werden kann.

Tod oder Krankheit eines Praxisinhabers

Kommt es zu einer schweren Erkrankung oder zum unerwarteten Tod des Praxisinhabers, geraten der Verkauf der Praxis und die damit verbundenen organisatorischen Schritte aufgrund gesetzlicher Vorgaben häufig unter erheblichen Zeitdruck. Ohne eine schnelle, unabhängige und fundierte Wertermittlung droht ein deutlicher wirtschaftlicher Wertverlust.

Wird unser Institut in einer solchen Situation mit einem Praxiswertgutachten beauftragt, haben diese Fälle höchste Priorität. Das Gutachten wird unverzüglich erstellt. Liegt die Bewertung vor, können alle notwendigen Verhandlungen und Abwicklungen zielgerichtet, geordnet und mit klarer fachlicher Grundlage eingeleitet werden – auf Wunsch auch begleitet durch externe professionelle Unterstützung der Hinterbliebenen, insbesondere nach einem unerwarteten Todesfall.

FAQ – Häufige Fragen rund um das Praxiswertgutachten

Ein Praxiswertgutachten wirft oft viele Fragen auf – sei es zur Methodik, zu den Kosten, zum Ablauf oder zu den Einsatzmöglichkeiten. In unserem FAQ-Bereich beantworten wir die wichtigsten und häufigsten Fragen verständlich und kompakt. So erhalten Sie schnell Klarheit darüber, wann ein Gutachten sinnvoll ist, welche Informationen benötigt werden und wie Sie von einer fundierten Bewertung profitieren können.

Sollte Ihre individuelle Frage nicht dabei sein, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.

Wer benötigt ein Praxiswertgutachten?2026-01-28T14:19:02+01:00

Praxisinhaber

Praxisinhaber sind an Praxiswertgutachten vor allem in folgenden Fällen interessiert:

a) Verkauf der Praxis
b) Einrichtung oder Veränderung einer Kooperation

Die Verkaufsverhandlungen lassen sich bei vorhandenem Praxiswertgutachten sehr viel leichter bewerkstelligen, weil auf exakte Werte zurückgegriffen werden kann. Im Falle einer Kooperation wird das Risiko vermieden, dass ein Partner den anderen ungewollt übervorteilt, was sich nachhaltig auf die künftige Zusammenarbeit in der Praxis auswirken würde.

Käufer einer Praxis

In zunehmendem Maße bestehen junge Ärzte oder Zahnärzte auf einem exakten Praxiswertgutachten, bevor sie sich zum Kauf entschließen bzw. eine Praxis-Partnerschaft eingehen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Kaufpreis für Praxis oder Praxisanteil entspricht den tatsächlichen Marktverhältnissen, die Finanzierung bei einer Bank ist gesichert und der Käufer erhält darüber hinaus einen guten betriebswirtschaftlichen Überblick über die gesamte Praxis. Ein Praxiswertgutachten stellt eine solide Basis dar für den abzuschließenden Kaufvertrag.

Hinterbliebene

Wenn der Praxisinhaber plötzlich verstirbt, werden die Hinterbliebenen mit einem für sie undurchsichtigen Dickicht aus Vorgaben und Regularien des Gesundheitswesens konfrontiert. Die Erfahrung zeigt, dass der Praxiswert nur gesichert werden kann, wenn schnell gehandelt wird. Von grundlegender Bedeutung ist dann die rasche Erstellung eines Praxiswertgutachtens, damit die Übernahme der Praxis mit Interessenten gezielt ausgehandelt werden kann.

Erben

Oft geht es um die Feststellung des Praxiswertes im Rahmen erbrechtlicher Auseinandersetzungen oder vorweggenommener Erbfolge. Für alle erbrechtlichen Gestaltungen sollte der Wert einer Arzt- oder Zahnarztpraxis durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gutachtlich festgestellt werden. So lassen sich Streitigkeiten über den Praxiswert schlichten oder von vornherein vermeiden. 

Ehepartner

Kann eine Ehescheidung außergerichtlich abgewickelt werden, können häufig enorme Kosten sowie viel Zeit und Energie gespart werden. Voraussetzung für eine gütliche Einigung ist, dass man sich fair auseinandersetzt und auch die Berechnung des Praxiswertes nicht dem Zufall überlässt. Mit einem qualifizierten Praxiswertgutachten entschärfen beide Partner den sonst möglicherweise nie enden wollenden Streit über die Höhe des Praxiswertes.

Das gilt gleichermaßen für die Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens, wo oft diametral unterschiedliche Vorstellungen beider Seiten eine Einigung vereiteln. Mit einem qualifizierten Praxiswertgutachten ist der Weg für eine gütliche Einigung geebnet, denn keiner wird übervorteilt.

Gerichte

Sobald eine Eheauseinandersetzung gerichtsanhängig ist, kann auf die Wertfeststellung durch ein qualifiziertes Praxiswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen häufig nicht verzichtet werden. Das gilt auch für die Feststellung des unterhaltsrelevanten Einkommens.

Das jeweilige Familiengericht erteilt in solchen Fällen den Auftrag, die Parteien werden zum Ortstermin geladen.

KV-Angelegenheiten

Ob Entschädigung nach einer vom Zulassungsausschuss verfügten Praxisschließung oder Nachweis des Verkehrswertes im Nachbesetzungsverfahren: Wenn es hart auf hart kommt, führt an einem fundierten Praxiswertgutachten nach der modifizierten Ertragswertmethode kein Weg vorbei.

Was enthält ein Praxiswertgutachten?2025-12-16T20:37:21+01:00

Ein Praxiswertgutachten muss einen umfassenden Einblick in die Praxisstruktur, in organisatorische und infrastrukturelle Details, vor allem aber in das wirtschaftliche Gesamtgeschehen geben. Besonderheiten, die sich positiv oder negativ ausgewirkt haben oder auswirken können, sind grundsätzlich zu berücksichtigen.

Einige wesentliche Elemente, die ein qualifiziertes Praxiswertgutachten berücksichtigen muss, sind:

  • Leistungsspektrum

  • Personalbestand / Qualifikation

  • Praxisräume (Zustand, Größe und Zuschnitt)

  • Organisation der Praxis

  • Lage und Verkehrsanbindung

  • Mitbewerbersituation

  • Abrechnungsstruktur

  • Umsatz / Kosten / Gewinn

  • Honorarpolitische Entwicklungen

Ein fachlich sauberes Praxiswertgutachten setzt sich stets zusammen aus zwei Bewertungsteilen:

Berechnung des immateriellen Praxiswertes

Die Berechnung des immateriellen Praxiswertes (des sogenannten Goodwills) kann nur von ausgewiesenen Fachleuten vorgenommen werden, die mindestens 3 Bereiche in ihrem Wissensrepertoire abdecken müssen:

  1. Umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse, ohne die eine Beurteilung betriebswirtschaftlicher Daten nicht möglich ist,
  2. Umfassende Kenntnisse über die verschiedenen Methoden zur Praxisbewertung sowie zu deren jeweiligen Vor- und Nachteilen sowie
  3. Umfassende Kenntnisse der steuerlichen, rechtlichen und abrechnungstechnischen Rahmenbedingungen im ambulanten Gesundheitswesen, ohne die eine tragfähige und begründbare Ertragsprognose aus Sicht der Bewertungsstichtages nicht möglich ist.

In jedem Praxis-Wertgutachten des Sachverständigeninstituts Frielingsdorf Laufmich und Partner werden alle bewertungsrelevanten Einzelaspekte detailliert analysiert, nachvollziehbar beschrieben und fachlich korrekt in das Bewertungskalkül integriert.

Berechnung des Verkehrswertes des Anlagevermögens

Hier erfolgt die Beurteilung des technischen Standes der Praxis inkl. Berechnung der Verkehrswerte des gesamten Anlagevermögens. Um die Berechnung exakt vornehmen zu können, bedarf es technischer Sach- und Fachkenntnis sowie umfassender Marktkenntnis.

Das Sachverständigeninstitut Frielingsdorf Laufmich und Partner verfügt über eine Gerätedatenbank mit mittlerweile mehr als 200.000 Datensätzen zu verschiedensten medizin-technischen Geräten, deren betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer sowie deren aktuellen und historischen Anschaffungspreisen.

Die Bewertung einer umfangreichen Praxisausstattung sollte stets durch spezialisierte Sachverständige vorgenommen werden. Steuerliche Buchwerte sind in der Regel kein geeignetes Maß für die Ermittlung der Marktwerte und Zeitwerte von Praxisanlagevermögen.

Wie wird ein Praxiswertgutachten erstellt?2025-12-16T20:39:31+01:00

Da den wenigsten Auftraggebern die Abläufe bei der Erstellung eines Praxiswertgutachtens durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bekannt sind, möchten wir Ihnen nachfolgend einen Überblick geben.

Schriftliche Auftragserteilung

Der Auftrag für ein Praxiswertgutachten sollte stets schriftlich erteilt werden. Bei gerichtsanhängigen Verfahren erteilt das zuständige Gericht den Auftrag direkt an den Sachverständigen.

Benötigte Unterlagen und Informationen

Nach dem Vorliegen des Auftrages erhalten Praxisinhaberinnen oder Praxisinhaber, über deren Praxis das Praxiswertgutachten gefertigt werden soll, von uns eine Vorbereitungsmappe. In dieser Vorbereitungsmappe listen wir alle Unterlagen, welche wir zur Erstellung des Praxiswertgutachtens benötigen, detailliert auf. Vieles davon kann der Steuerberater der Praxis zusammenstellen. Zudem versenden wir einen Fragebogen, um für die Praxisbewertung relevante Informationen abzufragen. 

Idealerweise verfügt der zuständige Sachverständige bereits vor einem Ortstermin über die Unterlagen und den Fragebogen. Ansonsten kann beides auch im Ortstermin übergeben werden.

Die Praxisbesichtigung

Mit allen Beteiligten wird ein Ortstermin zur Besichtigung der Praxis und für ein Gespräch zur Erörterung der Praxissituation vereinbart. Hierfür ist je nach Praxisgröße üblicherweise ein Zeitraum von rund 2 Stunden einzuplanen, während denen die Beteiligten (darunter in der Regel Praxisinhaberin bzw. Praxisinhaber) keine Patienten empfangen können. Auch muss Zugang zu allen Praxisräumen bestehen, in denen sich daher ebenfalls keine Patienten aufhalten dürfen.

Die Erstellung des Gutachtens

Sobald alle benötigten Unterlagen und Informationen vorliegen, kann ein Gutachten im Regelfall innerhalb von nur 8 bis 12 Wochen fertiggestellt werden. Das Sachverständigeninstitut Frielingsdorf, Laufmich und Partner nutzt hierbei organisatorische Vorteile, die aus unserer Unternehmensgröße und aus unserer jahrzehntelagen Erfahrung als Sachverständige resultieren. 

In besonders eilbedürftigen Fällen wird die Bearbeitung vorgezogen, damit die Parteien in kürzerer Zeit über das Praxiswertgutachten verfügen können.

Was kostet ein Praxiswertgutachten?2025-12-16T20:41:11+01:00

Die private Auftragserteilung

Ein Praxiswertgutachten erstellen wir stets zu einem vorher festgelegten Pauschal-Honorar, welches sich anhand unserer fachgruppen-spezifischen Honorartabellen an der Praxisgröße orientiert. 

Mit dem Pauschalhonorar für ein Praxiswertgutachten sind sämtliche Nebenkosten (bspw. für Anfahrt zum Ortstermin) abgegolten, so dass Sie von vornherein absolute Transparenz über die Kosten haben.

Bei Interesse an einem Praxiswertgutachten fordern Sie einfach unser Angebot und unsere aktuelle Honorartabelle für Ihre Fachgruppe an. Beides wird Ihnen dann unverzüglich zur Verfügung gestellt.

Das Sachverständigeninstitut Frielingsdorf, Laufmich und Partner gibt organisatorische Vorteile, die aus unserer Unternehmensgröße und aus unserer jahrzehntelagen Erfahrung als Sachverständige resultieren, an unsere Auftraggeber weiter. 

Beachten Sie bei Honorarvergleichen, ob die Gutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden und ob das Gutachten methodisch mittels der modifizierten Ertragswertmethode (dem Goldstandard der Praxisbewertung) erstellt wird.

Bei Gerichtsgutachten

Wird der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens vom Gericht erteilt, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis gemäß JVEG. Die Parteien zahlen in diesen Fällen Kostenvorschüsse ein, der Sachverständige rechnet mit dem Gericht ab.

Lohnt sich ein Praxiswertgutachten?2025-12-16T20:44:53+01:00

In vielen Situationen ist der Wert und der Nutzen eines durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellten Praxiswertgutachtens enorm.

Offensichtlich ist dies der Fall in allen streitigen Situationen. Zu denken ist an die Trennung von Praxispartnern, die Ehescheidung oder an Auseinandersetzungen in Erbschaftsangelegenheiten (u.a. auch mit dem Finanzamt). Auch in KV-rechtlichen Verfahren (bspw. nach einer Praxisschließung oder im Rahmen des laufenden Nachbesetzungsverfahrens) können Situationen eintreten, in denen ein justiziables Praxiswertgutachten von großem Wert ist.

Ebenso groß kann der Nutzen bei der Praxisabgabe oder bei der Aufnahme eines Praxispartners sein. Denn ein Praxiswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stellt eine solide und vertrauensbildende Grundlage für Verhandlungen und für langjährige Zusammenarbeit dar.

Ein Praxiswertgutachten sollte in diesen Fällen nicht als Kosten-Frage verhandelt, sondern als Investition betrachtet werden, deren Rendite in Vertrauen, ersparter Zeit und vermiedenem Ärger besteht, häufig genug tatsächlich auch in Geld.

Vorteile und Nutzen eines Praxiswertgutachtens

Je nach Situation bietet ein fundiertes Praxiswertgutachten folgende Vorteile und Nutzen:

  • Neutrale Verhandlungsbasis für Praxisabgeber und -käufer
  • Neutrale Grundlage für die Auseinandersetzung bei der Trennung von Partnern
  • Neutrale, vorgerichtliche Grundlage bei Ehescheidungen, so u.a. bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs mit der Folge ggf. erheblicher Kosteneinsparungen
  • Umfassende Analyse zur Finanzierungssicherung für Banken und Versicherungen
  • Basis für Vertragsgestaltung durch Rechtsanwälte
  • Basis für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Versteuerung bzw. als Abschreibungsbasis
  • Übergabeprotokoll zum Zeitpunkt der Übertragung auf den Nachfolger oder Kooperationspartner
  • Bestandteil des Testamentes
  • Verhandlungsunterlage bei notwendigen Umfinanzierungen, vorgesehenen Beteiligungen, Anteilsveräußerungen u.ä.

Folgende zusätzliche Vorteile und Nutzen bietet Ihnen darüber hinaus die neutrale, sachverständige Praxiswertermittlung durch Frielingsdorf Laufmich und Partner:

  • Absolut unabhängige Wertbestimmung, die von den Parteien im Regelfall übereinstimmend akzeptiert wird.
  • Grundsätzliche Akzeptanz der Gutachten auch vor Gericht.
  • Berechnung aller Praxiswert-Bestandteile, die mit Faustformeln oder Pauschal-Methoden nicht erfasst werden können.
  • Berücksichtigung neuester gesetzlicher Bestimmungen mit der Gewähr, dass weder Käufer noch Verkäufer übervorteilt werden.
  • Flankierende Beratung mit detaillierten und fundierten Lösungsvorschlägen im betriebswirtschaftlichen Bereich.
  • Erstklassige Qualität durch permanent geschultes Personal.
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