Was ist wichtig bei der Auswahl einer Bewertungsmethode?

Auswahl der Bewertungsmethode

Auswahl der Bewertungsmethode

Die Frage nach der geeigneten Methode zur Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen oder Apotheken beschäftigt Fachkreise seit vielen Jahren – und das aus gutem Grund. Praxis- und Apothekenbewertungen bilden die Grundlage für weitreichende Entscheidungen: etwa beim Verkauf, der Gründung oder Erweiterung einer Kooperation oder im Rahmen familienrechtlicher Auseinandersetzungen wie Ehescheidungsverfahren. Damit solche Prozesse sachgerecht und fair abgeschlossen werden können, müssen die ermittelten Werte den tatsächlichen Marktgegebenheiten entsprechen. Fehlerhafte oder unzureichend begründete Bewertungen können hingegen erhebliche finanzielle Schäden verursachen und langwierige Konflikte nach sich ziehen.

Eine „einzig richtige“ Methode zur Wertermittlung gibt es dabei nicht. Jede Praxis und jede Apotheke ist individuell – und ebenso individuell muss das Bewertungsverfahren gewählt werden. Entscheidend ist stets, ob die angewendete Methode geeignet ist, den Wert der jeweiligen Einrichtung realistisch, nachvollziehbar und marktgerecht abzubilden. Genau hier setzt unsere Expertise an: Wir prüfen sorgfältig, welche Verfahren für den konkreten Fall sinnvoll sind, und stellen sicher, dass die Bewertung fundiert, transparent und fachlich einwandfrei erfolgt.

Was es alles gibt …

Der Markt bietet eine Vielzahl von Ansätzen und vermeintlich schnellen Lösungen zur Bewertung medizinischer Einrichtungen – von einfachen Faustformeln bis hin zu pauschalen Prozentmodellen. Gemeinsam ist all diesen Faustformeln, dass sie in der Praxisübernahme, bei Kooperationsgründungen oder in streitigen Verfahren keinerlei belastbare Grundlage bieten. Im Gegenteil: In der Regel ist dringend davon abzuraten, solche vereinfachten Methoden heranzuziehen.

Das Spektrum dieser Ansätze ist breit – und genau darin liegt die Gefahr. Die unsachgemäße oder unkritische Anwendung solcher Faustformeln führt schnell zu erheblichen Vermögensschäden, weil sie die individuellen Gegebenheiten einer Praxis oder Apotheke vollständig ignorieren. Faustformeln können allenfalls dann eine grobe Orientierung bieten, wenn sie von einem erfahrenen Sachverständigen mit fundierter Markterfahrung äußerst vorsichtig interpretiert werden.

Für die Festlegung eines konkreten Praxis- oder Apothekenwertes, der als Grundlage für eine Übernahme, eine Kooperation oder ein gerichtliches Verfahren dienen soll, sind solche Formeln ungeeignet. Eine sachgerechte, realistische und belastbare Bewertung erfordert immer eine fundierte Analyse durch einen dafür qualifizierten Sachverständigen – und lässt sich nicht auf einfache Prozentmodelle reduzieren.

Grundlegende Gerichtsentscheide

Bedeutung für die Auswahl einer Bewertungsmethode kommt höchstrichterlichen Urteilen zu, in denen seit Jahrzehnten explizit und wiederkehrend der Grundsatz der freien Methodenwahl geprägt wurde:

„Sachverständige sind grundsätzlich frei in der Wahl der Berechnungsmethode. Eine bestimmte Wertberechnungsmethode ist rechtlich nicht vorgeschrieben.“ BGH IV ZR 114/70 vom 26.4.1972

Unterschiedliche Bewertungsmethoden

Bei der Unternehmensbewertung können je nach Fragestellung verschiedene Methoden zum Einsatz kommen, die jeweils auf unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Überlegungen beruhen. Zu den klassischen Verfahren zählen unter anderem die (modifizierte) Ertragswertmethode, die Substanzwertmethode, die Mittelwertmethode, die Berechnung einer Übergewinnverrentung oder einer Geschäftswertabschreibung sowie die BÄK-Richtlinie.

Die traditionelle Ertragswertmethode gemäß IDW S 1 stellt für gewerbliche Unternehmen (darunter bspw. Apotheken, Dentallabore, Pflegedienste etc.) auf die nachhaltig erzielbaren Erträge ab. Nach Objektivierung und Normalisierung werden die künftig zu erwartenden Erträge mittels finanzmathematischer Methoden kapitalisiert und ergeben so den Unternehmenswert.

Für freiberufliche Einrichtungen wie Arzt- und Zahnarztpraxen ist dieser Ansatz nur bedingt geeignet. Eine Kapitalisierung nach der klassischen Ertragswertlogik führt dort zu rein theoretischen und in der Praxis völlig unrealistischen Werten, die am Markt niemand zu zahlen bereit wäre.

Um die Logik der Ertragswertmethode dennoch für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen nutzbar zu machen, wurde sie durch die Einführung verschiedener Parameter weiterentwickelt und an die Besonderheiten freiberuflicher medizinischer Einrichtungen angepasst. Ein zentrales Element ist die Begrenzung des Kapitalisierungszeitraums – häufig als „Goodwill-Reichweite“ bezeichnet. Durch solche Modifikationen lässt sich der Ansatz der klassischen Ertragswertmethode gemäß IDW S 1 auf freiberufliche Strukturen übertragen und liefert belastbarere, praxisnahe Ergebnisse.

Der BGH stufte das modifizierte Ertragswertverfahren für die Bewertung freiberuflicher Praxen als „generell vorzugswürdig“ ein (XII ZR 185/08, BGH-Urteil vom 2.2.2011). Die modifizierte Ertragswertmethode ist daher heute unter Sachverständigen für die Praxisbewertung die Methode der Wahl.