Gutachten für Krankenhäuser
Krankenhäuser als Auftraggeber
Immer mehr Krankenhäuser verfolgen die Strategie, ihre ambulanten Strukturen gezielt auszubauen und hierfür eigene MVZ-Trägergesellschaften zu etablieren. Im Zuge solcher Erwerbsprozesse stellt sich regelmäßig die Frage nach einem angemessenen und belastbaren Kaufpreis für die zu übernehmende Praxis.
Da im ambulanten Bereich häufig Erfahrungswerte zu marktgerechten Preisniveaus fehlen, werden wir von Krankenhäusern zunehmend mit der Erstellung indikativer Praxiswertermittlungen beauftragt.
Unsere Bewertungen liefern einen fundierten, nachvollziehbaren Orientierungswert und schaffen damit die Grundlage für sachgerechte Kaufpreisverhandlungen. Zugleich ermöglichen sie es, krankenhausinterne Entscheidungsgremien – etwa Aufsichtsräte oder Investitionsausschüsse – von der wirtschaftlichen Plausibilität einer geplanten Akquisition zu überzeugen.
Indikative Wertermittlungen sind weniger umfangreich als gerichtsfeste Praxiswertgutachten. Durch ihre hohe fachliche Qualität erfüllen sie jedoch in besonderem Maße die Anforderungen von Krankenhäusern, die eine zuverlässige und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungsgrundlage benötigen.


