Transparent, fair und gut kalkulierbar

Honorare

Unsere Honorare richten sich nach Größe und Komplexität des Bewertungsobjekts. Wir legen Wert darauf, dass unsere Honorare so gestaltet sind, dass Sie jederzeit volle Transparenz und Planungssicherheit haben. Wir arbeiten mit klaren, nachvollziehbaren Honorarmodellen, die die unterschiedlichen Anforderungen von Praxis- und Apothekenbewertungen realistisch abbilden. Durch fachspezifische, umsatzbasierte Staffelungen berücksichtigen wir sowohl kleinere als auch größere Einrichtungen fair und angemessen.

Versteckte Zusatzkosten gibt es bei uns nicht. Alle Leistungen, die im Rahmen eines Gutachtens erforderlich sind, werden offen kommuniziert und nachvollziehbar dargestellt. So wissen Sie von Beginn an, mit welchem Honorar Sie rechnen können – verlässlich, kalkulierbar und absolut transparent.

Honorarmodelle, die zu Ihnen passen:

Fachgruppenspezifisch

Unsere Honorare richten sich nach fachspezifischen Besonderheiten. Umsatzbasierte Honorarstaffeln stellen sicher, dass sowohl kleinere als auch größere Praxen und Apotheken angemessen berücksichtigt werden.

Keine versteckten Kosten

Wir berechnen keine zusätzlichen Kosten. Bei Gutachten im Privatauftrag preisen wir möglicherweise anfallende Reisekosten und Auslagen bereits in unser Honorar ein. Sie können jederzeit exakt nachvollziehen, welches Honorar für Sie entsteht.

Vergleichbar & fair

Unsere Honorare sind klar nachvollziehbar und transparent strukturiert – im Unterschied zu Anbietern mit unübersichtlichen Stundensätzen oder versteckten Nebenkosten. Durch konsequente Digitalisierung und etablierte Arbeitsprozesse arbeiten wir besonders effizient. Die daraus entstehenden Einsparungen sowie die Vorteile unserer Spezialisierung und langjährigen Erfahrung geben wir an Sie weiter. So können wir Ihnen ein faires, angemessenes und leistungsorientiertes Honorar anbieten.

Honorare im Gerichtsverfahren (Zugewinn, Unterhalt, Verdienstausfall etc.):

In Gerichtsverfahren sind unsere Honorare gesetzlich geregelt. Die Abrechnung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für vereidigte Sachverständige. Alle Arbeitsstunden und Tätigkeiten der Sachverständigen und Hilfskräfte werden exakt dokumentiert und gegenüber dem Gericht nachgewiesen.

Referenzen

Gerichte aller Instanzen beauftragen seit vielen Jahren unsere Gutachten. Einen Überblick über die bisher angeforderten Gutachten finden Sie in unseren Referenzen.

Honorartabelle anfordern

Gern senden wir Ihnen unsere für Ihre Fachrichtung passende Honorartabelle zu. Bitte nennen Sie uns die genaue Adresse der Praxis, Apotheke oder Einrichtung, damit wir Ihnen die richtige Tabelle unverzüglich zusenden können. Individuelle Fragestellungen zu Umfang, Ablauf und Kosten eines Gutachtens klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.