Welche Faktoren den Praxiswert bestimmen
Einflussfaktoren auf die Praxisbewertung
Die Bewertung einer Arzt- oder Zahnarztpraxis ist eine komplexe Aufgabe, bei der zahlreiche Einflussgrößen berücksichtigt werden müssen. Einfache Faustformeln, wie etwa die Hinweise der Bundesärztekammer, wirken auf den ersten Blick attraktiv, weil sie unkompliziert anzuwenden sind. In der Realität liefern sie jedoch häufig unzuverlässige und irreführende Ergebnisse – und haben mehr mit Schätzen als mit fundierter Unternehmensbewertung zu tun.
Professionelle, betriebswirtschaftlich anerkannte Bewertungsmethoden erzielen deutlich präzisere Ergebnisse, erfordern jedoch ein tiefes Verständnis der Branche, umfassendes Datenmaterial und das methodische Know-how eines erfahrenen Sachverständigen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Einflussfaktoren vorgestellt, die den Wert einer Praxis maßgeblich bestimmen.
Einflussfaktor Kapitalisierungszeitraum
Der Kapitalisierungszeitraum ist ein zentrales Element des modifizierten Ertragswertverfahrens, dem Goldstandard für die Praxisbewertung. Da die klassische Ertragswertmethode die zukünftigen Überschüsse unbegrenzt kapitalisiert und damit unrealistisch hohe Praxiswerte erzeugt, wird im modifizierten Ertragswertverfahren eine zeitliche Begrenzung vorgenommen. Typische Kapitalisierungszeiträume liegen zwischen 2 und 5 Jahren. Nur die Überschüsse innerhalb dieses Zeitraums werden auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Dadurch entsteht ein marktgerechter, realistisch bemessener Goodwill.
Die Bestimmung des individuell passenden Kapitalisierungszeitraums ist anspruchsvoll und orientiert sich u.a. an der Nachhaltigkeit der Patientenbeziehungen oder am Zeitraum, den der Aufbau einer identischen Praxis am selben Standort erfordern würde. Bei der ordnungsgemäßen Festlegung des individuell angemessenen Kapitalisierungszeitraumes muss der Sachverständige zahlreiche Einzelfaktoren berücksichtigen. Daneben sind Branchenkenntnis, langjährige Erfahrung und detaillierte Marktkenntnisse des Sachverständigen erforderlich. Das Sachverständigeninstitut Frielingsdorf Laufmich und Partner ermittelt den Kapitalisierungszeitraum nach einem über viele Jahre hinweg entwickelten Rechenmodell, um maximale Objektivität, Nachvollziehbarkeit und Transparenz im Gutachten zu gewährleisten.
Einflussfaktor kalkulatorischer Inhaberlohn
Regelmäßig muss der steuerliche Praxisgewinn zu Bewertungszwecken um einen kalkulatorischen Inhaberlohn bereinigt werden. Dieser kalkulatorische Inhaberlohn bildet den persönlichen Arbeitseinsatz von Praxisinhaberin bzw. Praxisinhaber ab und grenzt diesen von dem bewertungsrelevanten „Unternehmergewinn“ ab.
„…ein angemessener Unternehmerlohn, soweit in der bisherigen Ergebnisrechnung kein solcher berücksichtigt worden ist. Die Höhe des Unternehmerlohns wird nach der Vergütung bestimmt, die eine nicht beteiligte Geschäftsführung erhalten würde.“ § 202 Abs. 1 Nr. 2d BewG
Häufig orientierten sich Sachverständige bei der Festlegung des individuell angemessenen kalkulatorischen Inhaberlohns an den Vorgaben des BGH (Urteil vom 6.2.2008, XII ZR 45/06 – Rdnr. 23, Urteil vom 9.2.2011, XII ZR 40/09 – Rdnr. 28., Urteil vom 2.2.2011, XII ZR 185/08 – Leitsatz 2). Demnach hat der Sachverständige bei der Bemessung des Unternehmerlohnes u.a. zu berücksichtigen:
- die berufliche Erfahrung und Qualifikation von Praxisinhaberin bzw. Praxisinhaber
- die unternehmerische Verantwortung
- die tatsächliche Arbeitsbelastung
- die Kosten für eine angemessene soziale Absicherung
Einflussfaktor Kapitalisierungszinssatz
In den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Unternehmensbewertung (IDW S 1) heißt es:
„Die finanziellen Überschüsse aus dem Unternehmen sind mit dem Kapitalisierungs-Zinssatz auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen, um sie mit der dem Investor zur Verfügung stehenden Anlagealternative vergleichbar zu machen.“
Der Kapitalisierungszinssatz bestimmt, mit welchem Zinssatz die zukünftigen Praxisüberschüsse auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden. Er muss der Rendite entsprechen, die ein Investor bei einer alternativen, vergleichbar riskanten Kapitalanlage erwarten würde.
Da Praxisüberschüsse deutlich risikoreicher sind als bspw. die Erträge einer Bundesanleihe, muss der Kapitalisierungszinssatz aus zwei Komponenten bestehen:
- Basiszins – orientiert an sicheren Staatsanleihen
- Risikoaufschlag – abhängig von der Risikostruktur der jeweiligen Praxis
Die Herausforderung besteht darin, den Risikoaufschlag für die zu bewertende Praxis individuell passend zu bestimmen. Denn Wettbewerb, Standort, Spezialisierung, Patientenstruktur und regulatorische Veränderungen beeinflussen das Risiko erheblich.
Das Sachverständigeninstitut Frielingsdorf Laufmich und Partner ermittelt den Kapitalisierungszinssatz nach einem über viele Jahre hinweg entwickelten Rechenmodell, um maximale Objektivität, Nachvollziehbarkeit und Transparenz im Gutachten zu gewährleisten.

