Faustformeln können allenfalls eine grobe Orientierung geben. Für Kaufpreisverhandlungen, Gesellschafterauseinandersetzungen, Erbschaften, Scheidungen, Finanzierungen oder gerichtliche Verfahren ist eine individuelle, fundierte und tragfähige Bewertung nach dem modifizierten Ertragswertverfahren erforderlich.
