Verbindliche Klärung wirtschaftlicher Fragen bei unterschiedlicher Auffassung
Das Schiedsgutachten
Wozu dient ein Schiedsgutachten?
Ein Schiedsgutachten dient der verbindlichen Klärung wirtschaftlicher Fragen, wenn zwischen Parteien unterschiedliche Auffassungen über den Wert einer Praxis oder Apotheke bestehen. Als unabhängige Sachverständige erstellen wir neutrale und nachvollziehbare Gutachten, die vor allem in Verfahren außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit – insbesondere in Schiedsgerichts- und Schlichtungsverfahren – eingesetzt werden. Sie helfen dabei, Streitigkeiten zügig und effizient zu lösen und ein verlässliches Entscheidungsergebnis zu erzielen.
Unsere Schiedsgutachten basieren auf anerkannten Bewertungsverfahren, aktuellen Marktdaten und langjähriger Erfahrung in der Bewertung von Praxen, Apotheken und medizinischen Einrichtungen. Damit bieten sie eine fundierte Grundlage für wirtschaftlich tragfähige und rechtssichere Lösungen – fair, objektiv und transparent.
Wann wird ein Schiedsgutachten benötigt?
Ein Schiedsgutachten wird eingesetzt, wenn wirtschaftliche Differenzen oder Bewertungsfragen zwischen Parteien bestehen und eine verbindliche Bewertung erforderlich ist. Typische Anwendungsbereiche sind zum Beispiel:
- Aufnahme oder Ausscheiden von Partnern bzw. Gesellschaftern
- Nachfolgeregelungen in Praxen und Apotheken
- Erbauseinandersetzungen und Vermögensaufteilungen
- Uneinigkeit über betriebswirtschaftliche oder abrechnungsrelevante Kennzahlen
In all diesen Situationen gewährleistet ein fachkundiges Schiedsgutachten, dass die Bewertung objektiv, nachvollziehbar und rechtssicher erfolgt – und dass langwierige Auseinandersetzungen vermieden werden können.

Arten von Schiedsgutachten
Schiedsgutachten können sich in Umfang und Zielsetzung unterscheiden. Je nach Vereinbarung zwischen den Parteien kann das Gutachten:
- den Wert einer gesamten Praxis oder Apotheke bestimmen
- die Höhe einzelner Ausgleichs- oder Abfindungsansprüche bewerten
- spezifische strittige Positionen klären, z. B. Umsatz- oder Kostenansätze
- die Angemessenheit einzelner Berechnungsgrundlagen beurteilen
Entscheidend ist, dass die Fragestellung klar definiert wird. Die Parteien legen gemeinsam fest, welche Aspekte zu prüfen sind und wie verbindlich das Ergebnis sein soll. Dadurch erhalten alle Beteiligten maximale Transparenz und Planungssicherheit.
Ablauf eines Schiedsgutachtens
Der Ablauf eines Schiedsgutachtens folgt einem strukturierten Verfahren, das auf Effizienz, Neutralität und Nachvollziehbarkeit ausgerichtet ist. Zunächst wird der Auftrag – inklusive konkreter Fragestellung – gemeinsam mit den Parteien abgestimmt. Anschließend erfolgt die Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen, um eine vollständige Datengrundlage sicherzustellen.
Im nächsten Schritt werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Praxis oder Apotheke detailliert analysiert. Je nach Situation kann eine Vor-Ort-Besichtigung erforderlich sein, alternativ erfolgt die Bewertung auf Basis der bereitgestellten Unterlagen. Nach Abschluss der Bewertung wird das Gutachten klar dokumentiert und allen Parteien vorgelegt. Das Ergebnis ist – je nach vertraglicher Vereinbarung – für die Beteiligten verbindlich und bildet damit eine verlässliche Entscheidungsgrundlage.
Kosten und Abrechnung
Schiedsgutachten werden als private Gutachten beauftragt und entsprechend transparent nach unserer Honorartabelle abgerechnet. Die Kosten orientieren sich am Umfang des Bewertungsauftrags und werden vor Beginn des Verfahrens klar und nachvollziehbar definiert.
Unsere Angebote enthalten sämtliche Leistungen, die für die Erstellung des Schiedsgutachtens erforderlich sind – ohne versteckte Nebenkosten. So haben alle Beteiligten Planungssicherheit und volle Transparenz über die entstehenden Gebühren.
Unsere Tätigkeit als Schiedsgutachter
Unser Sachverständigeninstitut verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der neutralen Bewertung von Praxen und Apotheken. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind wir bundesweit im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren tätig und wurden bereits von zahlreichen Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten und Steuerberatern mit der Klärung wirtschaftlicher Streitfragen beauftragt.
Mit unserer Zentrale in Köln und Standorten in ganz Deutschland gewährleisten wir kurzfristige Termine vor Ort und eine zügige Bearbeitung. Unsere Bewertungsmethodik orientiert sich an den anerkannten Standards für die Bewertung von Apotheken und Arztpraxen – einschließlich des vom Bundesgerichtshof gebilligten modifizierten Ertragswertverfahrens. Ergänzend verfügen wir über umfangreiche Vergleichsdaten aus allen medizinischen Fachrichtungen und aus dem Apothekenmarkt.
Unsere Sachverständigen sind in Verbänden, Fachgremien und der Aus- und Weiterbildung aktiv und veröffentlichen regelmäßig Fachliteratur zu Themen der Praxis- und Apothekenbewertung. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Schiedsgutachten stets den aktuellen wissenschaftlichen und rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Durch Neutralität, Fachwissen und Erfahrung schaffen wir Klarheit in wirtschaftlichen Konfliktsituationen – zuverlässig, unabhängig und rechtssicher.
FAQ – Häufige Fragen zu Schiedsgutachten
Bei Schiedsgutachten ergeben sich vielfach Detailfragen hinsichtlich Methodik, zeitlicher Durchführung und Einsatzbereichen in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren. In unserem FAQ-Bereich beantworten wir die wichtigsten und häufigsten Fragen rund um das Thema Schiedsgutachten klar, kompakt und verständlich.
So erhalten Sie schnell einen Überblick darüber, wann ein Schiedsgutachten sinnvoll ist, welche Unterlagen und Informationen benötigt werden und welchen Nutzen ein professionelles, neutral erstelltes Gutachten für Ihre individuelle Situation bietet.
Sollte Ihre persönliche Frage nicht dabei sein, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
In der Regel 8 bis 12 Wochen – abhängig vom Umfang des Bewertungsauftrags und der Vollständigkeit der vorliegenden Unterlagen. Wir stimmen den Zeitplan zu Beginn mit allen Parteien ab und können bei dringendem Klärungsbedarf auch eine beschleunigte Bearbeitung ermöglichen.
Ein Schiedsgutachten wird von den beteiligten Parteien gemeinsam beauftragt. Dabei wird im Vorfeld vertraglich festgelegt,
- welcher Sachverhalt oder Wert strittig ist
- welche Fragen der Sachverständige verbindlich klären soll
- in welchem Umfang das Gutachten zu erstellen ist
Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für unsere Tätigkeit als neutrale Schiedsgutachter und stellt sicher, dass alle Beteiligten das Ergebnis akzeptieren können.
Die Verbindlichkeit eines Schiedsgutachtens hängt von den zugrunde liegenden Vereinbarungen zwischen den Parteien ab. Häufig wird dies bereits in vertraglichen Regelungen – etwa im Gesellschaftsvertrag, in Kooperationsvereinbarungen oder in einer gesonderten Schiedsabrede – festgelegt.
Wird die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart, dient das Schiedsgutachten als maßgebliche Entscheidungsgrundlage – beispielsweise bei der Berechnung von Ausgleichszahlungen oder bei vermögensrechtlichen Regelungen. Dadurch können langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden und Konflikte effizient beendet werden.
Für ein Schiedsgutachten benötigen wir aktuelle betriebswirtschaftliche Unterlagen der Praxis bzw. Apotheke sowie Informationen zum strittigen Sachverhalt. Dazu zählen in der Regel:
- Jahresabschlüsse bzw. betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) der letzten Jahre
- aktuelle Summen- und Saldenlisten bzw. Inventurwerte
- Informationen zu Miet-, Arbeits- und Kooperationsverträgen
- Angaben zu Patienten- bzw. Kundenstruktur und Leistungsspektrum
- ggf. bereits vorliegende Bewertungen oder relevante Schriftwechsel
Welche Unterlagen im Detail erforderlich sind, klären wir zu Beginn des Verfahrens gemeinsam mit den Parteien – abgestimmt auf die konkrete Fragestellung des Schiedsgutachtens.
Die Unabhängigkeit des Sachverständigen ist wesentlicher Bestandteil eines Schiedsgutachtens. Die Parteien bestellen den Sachverständigen gemeinsam und legen die Fragestellung im Vorfeld verbindlich fest. Der Sachverständige ist ausschließlich an den Auftrag und fachliche Standards gebunden – nicht an die Interessen einer der Parteien.

