Scheidungsfolgen: Zugewinn & Unterhalt
Ehescheidung
Im Rahmen von Scheidungsverfahren, bei denen einer oder beide Ehegatten als selbständige Inhaber einer Praxis oder Apotheke tätig sind, stellt sich regelmäßig die Frage nach dem wirtschaftlichen Wert des Unternehmens. Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist eine objektive und nachvollziehbare Praxis- oder Apothekenbewertung zwingend erforderlich. Gerichte beauftragen uns als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bundesweit mit der Erstellung solcher Wertgutachten. Diese Gutachten entsprechen den formellen Anforderungen an gerichtsfeste Bewertungen und werden nach anerkannten Standards erstellt.
Zusätzlich kann die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines selbständig tätigen Ehegatten notwendig werden. Diese Berechnung ist deutlich komplexer als bei angestellten Personen und unterliegt zudem bundesweit unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben.
Auf Wunsch privater Auftraggeber fertigen wir Gutachten in Scheidungsangelegenheiten auch außerhalb von Gerichtsverfahren. Diese Gutachten dienen als Grundlage für eine einvernehmliche Einigung zwischen den Ehegatten und erfüllen in vollem Umfang die Qualitätsanforderungen unserer gerichtsfesten Gutachten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung ermitteln wir Unternehmenswert und unterhaltsrelevantes Einkommen sowohl für Gerichte als auch für private Auftraggeber zuverlässig, methodisch korrekt und entsprechend den geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.


