Der Goldstandard der Praxisbewertung

Die modifizierte Ertragswertmethode

Die Methoden zur Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen haben sich über viele Jahrzehnte entwickelt und stetig verfeinert. Allein dieser Umstand zeigt, wie anspruchsvoll und vielschichtig die Praxiswertermittlung tatsächlich ist. Bis heute ist sie Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen, höchstrichterlicher Entscheidungen sowie kontinuierlicher Weiterentwicklungen durch Fachgutachter. Einfache Faustformeln oder rein umsatzbasierte Ansätze reichen dabei längst nicht aus – die Bewertung freiberuflicher Praxen erfordert ein differenziertes Vorgehen, das wirtschaftliche, branchenspezifische und persönliche Faktoren berücksichtigt.

Von der klassischen Ertragswertmethode …

Die Grundlage vieler betriebswirtschaftlicher Bewertungsmodelle bildet das klassische Ertragswertverfahren, wie es in der Richtlinie IDW S 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer beschrieben ist.

Das klassische Ertragswertverfahren bestimmt den Unternehmenswert, indem die künftig erzielbaren finanziellen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag abgezinst werden. Damit dieses Verfahren angewendet werden kann, ist eine belastbare Planungsrechnung für die zukünftigen Überschüsse des zu bewertenden Unternehmens erforderlich.

Als Ausgangspunkt dienen dabei üblicherweise die Vergangenheitszahlen der Praxis: Einnahmen, Ausgaben und daraus resultierende Überschüsse der letzten Jahre. Diese Werte werden im ersten Schritt bereinigt, also um außergewöhnliche, nicht übertragbare oder einmalige Sachverhalte korrigiert.

Auf Basis dieser objektivierten Daten wird anschließend eine Prognose der künftig erzielbaren und nachhaltig übertragbaren Überschüsse erstellt. Dabei fließen sowohl bekannte Veränderungen im Umfeld als auch bereits absehbare Entwicklungen im Unternehmen selber ein.

Das klassische Ertragswertverfahren liefert den Gesamtwert des Unternehmens, der sowohl den immateriellen Wert (Goodwill) als auch den Verkehrswert des betriebsnotwendigen Sachvermögens umfasst. Muss eine Trennung dieser beiden Komponenten erfolgen, wird das Sachvermögen separat bewertet. Die Differenz zum Gesamtwert entspricht dann dem immateriellen Unternehmenswert.

Der Gesamtwert des zu bewertenden Unternehmens wird hierbei (für den Sonderfall der ewigen Rente) nach der folgenden einfachen Formel berechnet:

Erklärung:

  • U = Gesamtwert des Unternehmens (inkl. betriebsnotwendiges Vermögen)
  • Betriebsertrag = durchschnittlicher prognostizierter künftiger Betriebsertrag
  • Λ = Kapitalisierungs-Zinssatz

… zum modifizierten Ertragswertverfahren

In der Unternehmensbewertung hat sich das klassische Ertragswertverfahren nach IDW S 1 bewährt. Dort spiegeln die erzielten Ergebnisse in der Regel zuverlässig die tatsächlichen Marktverhältnisse wider. Für freiberufliche Einrichtungen des Gesundheitswesens führt die Methode jedoch systematisch zu nicht marktgerechten und oftmals unrealistisch hohen Werten.

Fachliteratur, Bewertungspraxis und Rechtsprechung sind sich daher einig: Das klassische Ertragswertverfahren ist für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen ungeeignet.

Daher wurde das klassische Ertragswertverfahren in der gutachterlichen Praxis weiterentwickelt zum „modifizierten Ertragswertverfahren“, welches vom BGH im Jahr 2011 als „generell vorzugswürdig“ für die Bewertung von freiberuflichen Praxen eingestuft wurde. Das modifizierte Ertragswertverfahren basiert auf den Grundprinzipien der klassischen Ertragswertmethode und wurde um Elemente erweitert, die den Besonderheiten freiberuflicher Praxen gerecht werden.

Der wichtigste Unterschied: Beim modifizierten Ertragswertverfahren wird der Kapitalisierungszeitraum (also derjenige Zeitraum, über den die künftigen Praxiserträge kapitalisiert werden) in der Regel auf 2 bis 5 Jahre begrenzt

Damit wird der immaterielle Praxiswert (Goodwill) nur auf Grundlage jener Überschüsse berechnet, die realistisch und nachhaltig auf einen Nachfolger übertragbar sind. Der begrenzte Kapitalisierungszeitraum spiegelt u.a. die Erkenntnis wider, dass die Erträge einer Praxis in erheblichem Maße von der Person des aktuellen Inhabers geprägt sind – und die Bedeutung des früheren Inhabers mit den Jahren verblasst.

In der modifizierten Ertragswertmethode wird der Unternehmenswert „U“ damit nach der folgenden Formel errechnet

Erklärung:

  • BV = Betriebsnotwendiges Vermögen der Praxis
  • FÜ = Finanzielle Überschüsse pro Jahr
  • U = Unternehmenswert
  • i = Kapitalisierungszinssatz
  • t = Periodenindex
  • T = Begrenzter Kapitalisierungszeitraum