Praxisinhaber

Praxisinhaber sind an Praxiswertgutachten vor allem in folgenden Fällen interessiert:

a) Verkauf der Praxis
b) Einrichtung oder Veränderung einer Kooperation

Die Verkaufsverhandlungen lassen sich bei vorhandenem Praxiswertgutachten sehr viel leichter bewerkstelligen, weil auf exakte Werte zurückgegriffen werden kann. Im Falle einer Kooperation wird das Risiko vermieden, dass ein Partner den anderen ungewollt übervorteilt, was sich nachhaltig auf die künftige Zusammenarbeit in der Praxis auswirken würde.

Käufer einer Praxis

In zunehmendem Maße bestehen junge Ärzte oder Zahnärzte auf einem exakten Praxiswertgutachten, bevor sie sich zum Kauf entschließen bzw. eine Praxis-Partnerschaft eingehen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Kaufpreis für Praxis oder Praxisanteil entspricht den tatsächlichen Marktverhältnissen, die Finanzierung bei einer Bank ist gesichert und der Käufer erhält darüber hinaus einen guten betriebswirtschaftlichen Überblick über die gesamte Praxis. Ein Praxiswertgutachten stellt eine solide Basis dar für den abzuschließenden Kaufvertrag.

Hinterbliebene

Wenn der Praxisinhaber plötzlich verstirbt, werden die Hinterbliebenen mit einem für sie undurchsichtigen Dickicht aus Vorgaben und Regularien des Gesundheitswesens konfrontiert. Die Erfahrung zeigt, dass der Praxiswert nur gesichert werden kann, wenn schnell gehandelt wird. Von grundlegender Bedeutung ist dann die rasche Erstellung eines Praxiswertgutachtens, damit die Übernahme der Praxis mit Interessenten gezielt ausgehandelt werden kann.

Erben

Oft geht es um die Feststellung des Praxiswertes im Rahmen erbrechtlicher Auseinandersetzungen oder vorweggenommener Erbfolge. Für alle erbrechtlichen Gestaltungen sollte der Wert einer Arzt- oder Zahnarztpraxis durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gutachtlich festgestellt werden. So lassen sich Streitigkeiten über den Praxiswert schlichten oder von vornherein vermeiden. 

Ehepartner

Kann eine Ehescheidung außergerichtlich abgewickelt werden, können häufig enorme Kosten sowie viel Zeit und Energie gespart werden. Voraussetzung für eine gütliche Einigung ist, dass man sich fair auseinandersetzt und auch die Berechnung des Praxiswertes nicht dem Zufall überlässt. Mit einem qualifizierten Praxiswertgutachten entschärfen beide Partner den sonst möglicherweise nie enden wollenden Streit über die Höhe des Praxiswertes.

Das gilt gleichermaßen für die Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens, wo oft diametral unterschiedliche Vorstellungen beider Seiten eine Einigung vereiteln. Mit einem qualifizierten Praxiswertgutachten ist der Weg für eine gütliche Einigung geebnet, denn keiner wird übervorteilt.

Gerichte

Sobald eine Eheauseinandersetzung gerichtsanhängig ist, kann auf die Wertfeststellung durch ein qualifiziertes Praxiswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen häufig nicht verzichtet werden. Das gilt auch für die Feststellung des unterhaltsrelevanten Einkommens.

Das jeweilige Familiengericht erteilt in solchen Fällen den Auftrag, die Parteien werden zum Ortstermin geladen.

KV-Angelegenheiten

Ob Entschädigung nach einer vom Zulassungsausschuss verfügten Praxisschließung oder Nachweis des Verkehrswertes im Nachbesetzungsverfahren: Wenn es hart auf hart kommt, führt an einem fundierten Praxiswertgutachten nach der modifizierten Ertragswertmethode kein Weg vorbei.