1. Gutachten
  2. Apothekenbewertung
  3. Honorar und Honorarvergleich

Das Honorar für eine Apothekenbewertung

Eine wichtige Frage ist stets, was eine Apothekenbewertung kostet. Hierzu bestehen nach unserer Erfahrung vielfach nicht zutreffende Vermutungen oder Gerüchte. Nachfolgend daher einige Hinweise zur Aufklärung.

Die private Auftragserteilung

Das Honorar für ein Apothekenwertgutachten von Frielingsdorf bemisst sich nach einem Promille- bzw. Prozentsatz, ausgehend vom durchschnittlichen Jahresumsatz der zu bewertenden Apotheke. Hierbei gelangt eine Honorartabelle zur Anwendung, die vor Auftragserteilung ausgehändigt wird.

Mit dem Pauschalhonorar für eine Apothekenbewertung sind sämtliche Nebenkosten (bspw. für Anfahrt zum Ortstermin, Porto, Telefon etc.) abgegolten, so dass Sie von vornherein absolute Transparenz über die Kosten haben.

Bei Interesse an einem Apothekenwertgutachten fordern Sie unser Angebot an sowie unsere gültige Honorartabelle. Sie wird Ihnen unverzüglich zur Verfügung gestellt.

Wichtig: Sie sollten immer einen Honorarvergleich anstellen. Wie Sie dann unschwer erkennen können, gibt das Sachverständigeninstitut Frielingsdorf alle organisatorischen Vorteile, die aus unserer Unternehmensgröße resultieren, an seine Kunden weiter. Mit anderen Worten: Sie profitieren nicht unerheblich im Falle der Beauftragung unseres Hauses.

Bei Gerichtsgutachten

Wird der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens vom Gericht erteilt, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis gemäß JVEG. Die Parteien zahlen in diesen Fällen Kostenvorschüsse ein, abgerechnet wird mit dem jeweiligen Gericht.

Die Zahlung des Honorars

Grundsätzlich ist eine Zahlung in zwei Tranchen vorgesehen. Im Regelfall werden 50 % des Honorars nach dem Besuch des Sachverständigen in der Apotheke fällig und die zweite Hälfte mit Zustellung des Apothekenwertgutachtens. Honorare für Gerichtsgutachten werden vollständig erst nach Fertigstellung des Gutachtens fällig.

Die Zahlungspflicht ist nicht abhängig von der Höhe des errechneten Apothekenwertes oder von einem erwarteten Erfolg. Dies ist schon aus Gründen der Neutralität des vereidigten Sachverständigen ausgeschlossen.

Honorarvergleich

Wir empfehlen Ihnen, immer einen Honorarvergleich durchzuführen. Fordern Sie unsere Honorartabelle im Sachverständigen-Institut per eMail unter info@frielingsdorf.de an.

Teilweise besteht die Sorge, qualifizierte Gutachten aus einem großen Sachverständigeninstitut seien „teuer“. Diese (falsche) Vermutung lässt sich jedoch durch einen Honorar-Vergleich leicht entkräften. Zudem gilt es zu bedenken, dass die Qualität einer Apothekenbewertung entscheidend ist für den Nutzen, der durch den Auftraggeber gezogen werden kann. Unsere Gutachten sind in jedem Fall ihren „Preis wert“.

In den Honoraren unseres Hauses sind alle Nebenkosten enthalten. Sie zahlen also weder für An- und Abfahrt, Reisekosten, Hotel, Porto und Telefon etc. zusätzlich, was jedoch, wie Vergleiche zeigen, durchaus im Falle anderweitiger Beauftragung der Fall sein kann. Die MwSt. kommt, weil gesetzlich vorgeschrieben, hier wie da hinzu.

Sie profitieren neben unseren inhaltlich aussagekräftigen und fundierten Gutachten zusätzlich und unentgeltlich durch umfassende Beratung und ggf. Begleitung des Vorhabens, u.a. im Rahmen des Rundum-Service unseres Hauses.

Sie können sicher sein, dass wir alle Vorteile aus unserer Organisationsstruktur, aus unserer umfassenden Datenbanken und aus unseren Erfahrungswerten aus mehreren tausend Gutachten an unsere Auftraggeber konsequent weitergeben. Frielingsdorf bietet Ihnen zudem all das an Betreuung und  Service, was Sie als Auftraggeber in neutraler und unabhängiger Zusammenarbeit benötigen und erwarten.

 

Übrigens …

Folgende Vorteile und Nutzen bietet Ihnen die neutrale und sachverständige Erstellung eines Apothekenwertgutachtens durch Frielingsdorf:

  1. Absolut unabhängige und fundierte Wertbestimmung.
  2. Grundsätzliche Akzeptanz der Gutachten vor Gericht.
  3. Berücksichtigung aller apothekenindividuellen Besonderheiten, die mit Faustformeln oder verallgemeinernden Methoden nicht erfasst werden können.
  4. Berücksichtigung neuester gesetzlicher Bestimmungen.
  5. Erstklassige Qualität durch permanent geschultes Personal. Rückgriff auf einen medizinischen Fachbeirat.
  6. Auf Wunsch: Flankierende betriebswirtschaftliche Beratung durch unsere Mitarbeiter bei der Durchführung Ihres Vorhabens.