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Ablauf einer Apothekenbewertung?

Da den wenigsten Auftraggebern die Abläufe bei der Erstellung einer Apothekenbewertung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bekannt sind, möchten wir Ihnen nachfolgend einen Überblick geben.

Schriftliche Auftragserteilung

Der Auftrag für ein Apothekenwertgutachten sollte stets schriftlich erteilt werden. Bei gerichtsanhängigen Verfahren erteilt gewöhnlich das zuständige Gericht den Auftrag.

Übersendung einer Vorbereitungsmappe

Nach dem Vorliegen des Auftrages erhält der Apothekeninhaber, dessen Einrichtung bewertet werden soll, von uns eine Vorbereitungsmappe, aus der ersichtlich ist, welche Unterlagen zur Erstellung der gutachtlichen Apothekenbewertung bereitgestellt werden müssen. Vieles kann der Steuerberater der Apotheke zusammenstellen.

In der Vorbereitungsmappe können die Unterlagen gesammelt und an den zuständigen Sachverständigen übergeben oder geschickt werden. Idealerweise vefügt unser Sachverständiger bereits vor dem Ortstermin über die Unterlagen. Ansonsten können Sie diese auch im Ortstermin übergeben oder später nachsenden.

Die Apothekenbesichtigung

Mit dem Apothekeninhaber bzw. den sonstigen Beteiligten wird dann ein fester Termin zur Besichtigung der Apotheke und für ein in der Regel mehrstündiges Gespräch vereinbart. Soweit wie möglich werden Terminwünsche berücksichtigt. Die Terminabsprache erfolgt mit dem Apothekeninhaber bzw. den Prozessbeteiligten persönlich. Die Anonymität des Auftraggebers wird dabei stets gewahrt.

Die Erstellung des Gutachtens

Wenn alle Unterlagen beigebracht sind und das Gespräch in der Apotheke stattgefunden hat, kann das Bewertung der Apotheke und die Gutachtenerstellung im Regelfall innerhalb von 8 bis 12 Wochen erfolgen. In besonders eilbedürftigen Fällen wird die Bearbeitung vorgezogen, damit die Parteien in kürzerer Zeit über das Apothekenwertgutachten verfügen können.